Die größte Schwierigkeit sehe ich darin, dass die Mitglieder jahrelang Gutes für ihren Verein und somit auch für den RSB getan haben, jedoch selten oder nie von ihrem Verein beantragt und durch den RSB geehrt wurden.
Ehrungen im RSB:
Darauf kommt es an
Ehrungen und Auszeichnungen sind ein hohes Gut im Schützenwesen und eine tolle Anerkennung für ehrenamtliches Engagement. Doch wo liegen die Probleme bei der Antragsstellung? Was ist in Bezug auf die Ehrungsordnung des RSB zu beachten? RSB-Vizepräsident Tradition und Brauchtum, Frank Buchholz, bringt im nachfolgenden Interview ein wenig Licht ins Dunkel.
Was denkst Du, sind die größten Schwierigkeiten im Bezug auf Ehrungen beim RSB?
Frank Buchholz: Die größte Schwierigkeit sehe ich darin, dass die Mitglieder jahrelang Gutes für ihren Verein und somit auch für den RSB getan haben, jedoch selten oder nie von ihrem Verein beantragt und durch den RSB geehrt wurden. Nun aber sollen sie, wenn auch sehr oft zu vollstem Recht, im hohen Alter oder nach oft jahrzehntelanger ehrenamtlicher Tätigkeit, sofort hoch ausgezeichnet geehrt werden. Das stellt uns vor sehr große Herausforderungen, da wir uns an die Ehrungsordnung halten wollen und denen, die sich stets daran gehalten haben, bzw. danach geehrt wurden, nicht im Nachgang zu benachteiligen.

RSB-Vizepräsident Tradition & Brauchtum, Frank Buchholz
Stichwort Ehrungsordnung – möchtest Du den Antragsstellern hier vielleicht ein paar wichtige Hinweise mitgeben?
Frank Buchholz: Ja, ganz wichtig ist, fangt früh an zu ehren. Schon nach 5 Jahren Mitgliedschaft kann man einem Mitglied die Ehrennadel für 5-jährige Mitgliedschaft zuteilwerden lassen. Ebenso fangt früh an, auch Verdienstadeln in Bronze, Silber, Gold zu verleihen. Wenn damit früh bei verdienten Mitgliedern angefangen wird, ist es zum einem nicht inflationär, da eventuell zu kurze Abstände entstehen. Zum anderen ist es dann, wenn es an die für viele interessanten hohen Auszeichnungen geht, leichter in Ausnahmefällen auch mal eine Stufe zu überspringen. Die Auszeichnungen kosten den Vereinen nicht viel, bringen ihnen aber so viel von seinem Mitglied zurück!
Es gibt ja zwei Antragsmöglichkeiten beim RSB. Einmal als Papierantrag, der mit einer Bearbeitungsgebühr pro Ehrung versehen ist und einmal über die Mitgliederverwaltung ZMI-RSB. Was sollten Antragssteller dringend beachten, wenn sie Ehrungen beantragen?
Frank Buchholz: Die digitale Antragstellung ist uns am liebsten, da diese die wenigsten Ressourcen in der Geschäftsstelle binden. Es muss klar definiert sein, welche Ehrung gewünscht ist. Wichtig ist, gut leserlich den genauen Namen des zu Ehrenden zu haben, seine Anschrift, Geburtsdatum und Vereinszugehörigkeit, um Verwechslungen zu vermeiden.
Es gibt immer wieder Änderungen wie Vorstandswechsel. Was kann ein Antragssteller tun, wenn in seinem Verein vorher unregelmäßig geehrt wurde und nun soll doch geehrt werden? Geht dies so einfach oder sollte der Antragssteller gewisse Schritte beachten?
Frank Buchholz: Ganz wichtig: Geht als neue Vorstände genau das ZMI-Programm durch. Lasst Euch dabei auch von Euren Mitgliedern helfen. Oftmals fällt uns auf, dass z.B. durch Vereinswechsel nicht das richtige Eintrittsdatum im RSB oder die vorherigen Vereine angegeben wurden. Meldet uns unrichtige und falsche Einträge, wenn möglich mit diversen Belegen wie alte Urkunden, Mitgliedsquittungen o.ä.
Wie schon erwähnt wissen wir, dass in der Vergangenheit oft bei Ehrungen, die nicht aus dem eigenen Verein kamen, dies nicht so eng gesehen wurde. Doch wir wollen helfen, kommt eine solche Anfrage bei uns an! Natürlich geht das nicht so einfach. Wir wägen ab, wie lange ist die zu ehrende Person schon in ihren Aufgaben tätig? Welches Alter hat diese Person? Kann man auch mit einer kleineren, aber dennoch würdigen Ehrung beginnen und diese aussprechen und dann anschließend im Rahmen der Ehrungsordnung zügig den gewünschten Ehrungsstatus aufbauen. Wichtig: Gebt uns detaillierte Angaben über die zu ehrende Person und auch gern warum erst jetzt und gerade jetzt. Das hilft, den Prozess in der Geschäftsstelle zu vereinfachen und zu beschleunigen.
Was kann ein Antragssteller tun, wenn er die Frist zur Antragsstellung von 4 Wochen verpasst hat?
Frank Buchholz: Meldet Euch schriftlich in der Geschäftsstelle und/oder persönlich bei mir! Wir werden dann gemeinsam versuchen, eine schnelle Lösung zu finden.
Macht Euch einen Plan, möglichst schon für das kommende Jahr und stellt früh Eure Anträge. So haben alle Seiten genug Zeit.
Magst Du den Antragsstellern noch etwas mitgeben oder empfehlen, was auch die Bearbeitung der Ehrungen in der RSB-Geschäftsstelle etwas erleichtern könnte?
Frank Buchholz: Es liest sich vielleicht etwas komisch, doch oft kommen die Ehrungen per „Brandbrief“ bei uns an. Macht Euch einen Plan, möglichst schon für das kommende Jahr und stellt früh Eure Anträge. So haben alle Seiten genug Zeit.
Abschließend möchte ich ALLE auffordern, sich ruhig öfter mal die Ehrungsordnung zur Hand zu nehmen und sich in seinen Reihen umzuschauen. Welches Mitglied hat in Euren Augen vielleicht eine Ehrung verdient und ist ggf. unter dem Radar der Verantwortlichen nicht aufgefallen, oder werden unbeabsichtigt übersehen. Kommt gerne auch auf uns zu.
Wir, der RSB, freuen uns auf Eure Anträge!
