Konstruktiver Dialog zwischen Verbänden und Politik führt zu praxisnahen Lösungen.
Konstruktives Gespräch mit NRW-Innenminister Reul bringt Klarheit für Sportschützen
In einem einstündigen Gespräch mit NRW-Innenminister Herbert Reul am 3. Juli 2026 hat der Rheinische Schützenbund wichtige Verbesserungen für die Praxis der Sportschützen erreicht. Präsident Jürgen Treppmann, Geschäftsführer Uwe Pakendorf und Referent Waffenrecht Manuel Bender diskutierten mit dem Minister und seinem Team zentrale Fragen zur Waffenaufbewahrung, Schießstättenüberprüfung und geplante Gesetzesänderungen. Das Ergebnis: mehr Rechtssicherheit und eine faire, nachvollziehbare Handhabung bestehender Vorschriften.
Ein zentrales Thema war die Umsetzung eines Urteils des Oberverwaltungsgerichts Münster zur Aufbewahrung von Waffen, das im Dezember letzten Jahres ergangen war. Das Gericht hatte die Anforderungen an Waffenschränke gegenüber einer vorherigen Gerichtsentscheidung präzisiert (RSB-Journal berichtete über das sogenannte Schlüsseltresorurteil). In der Praxis führte dies zu Verunsicherung.
Minister Reul stellte nun klar: Hat ein Waffenbesitzer keine Kenntnis von den Gerichtsurteilen bekommen und seine Waffenschränke nicht umgehend auf Zahlenschlösser, biometrische Schlösser oder entsprechende Schlüsseltresore (Widerstandsklassen 0 oder 1) umgerüstet, führt dies nicht automatisch zur waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit. Das Ministerium bestätigte eine zweimonatige Kulanzfrist ab Bekanntgabe der Anforderungen durch die Polizeibehörde. In dieser Zeit müssen Betroffene nachweisen, dass sie die notwendigen Schritte eingeleitet haben – etwa durch Bestellung eines geeigneten Tresors. Sollte es zu Lieferverzögerungen kommen, können die Fristen verlängert werden, wenn der Tresor fristgerecht bestellt wurde. Entscheidend ist, dass Waffenbesitzer ihre Bemühungen dokumentieren können. Ein sofortiger Widerruf der Erlaubnis erfolgt nicht, solange die Umsetzung erkennbar vorangetrieben wird.
Diese Regelung schafft Planungssicherheit und berücksichtigt die realen Marktbedingungen. Sie zeigt zudem einen Kurswechsel: Während früher unterstellt wurde, dass jeder Waffenbesitzer aktuelle Rechtsprechung kennen müsse, wird nun stärker auf Einzelfallprüfung und angemessene Information gesetzt.
Vereinsverantwortung: Pragmatische statt bürokratische Lösung
Bei der Frage, wer im Verein für den Schießstandbetrieb nach § 27a des Waffengesetzes verantwortlich ist, wurde ebenfalls Klarheit geschaffen. Einige Polizeibehörden hatten unabhängig von etwaigen Altbestandsregelungen pauschal von allen Vereinen in ihrem Wirkungsbereich die Benennung einer natürlichen Person als Schießstättenbetreiber gefordert – unabhängig davon, ob eine Prüfung anstand.
Das Gespräch brachte hier eine pragmatische Lösung: Die Benennung soll künftig fallbezogen erfolgen, also dann, wenn tatsächlich eine Regelüberprüfung oder ein Antrag ansteht. Dies reduziert den bürokratischen Aufwand für Vereine erheblich. Gleichzeitig bleibt die Frage offen, wie mit Vorstandswechseln umgegangen wird und ob hier ebenfalls Kulanzlösungen bei Meldeverzögerungen möglich sind. Das Ministerium kündigte an, diese Details zeitnah intern zu klären und anschließend kommunizieren zu wollen.
Einheitliche Musterbriefe für mehr Transparenz
Ein weiterer Erfolg betrifft die Kommunikation zwischen Behörden und Sportschützen im Bereich der wiederkehrenden Bedürfnisüberprüfung. In der Vergangenheit hatten einzelne Waffenbehörden eigene Formulierungen für Anschreiben entwickelt, die teilweise von den offiziellen Mustern des Landeskriminalamtes abwichen. Dies führte zu Missverständnissen und Rechtsunsicherheit.
Minister Reul sagte zu, dass künftig landesweit einheitliche Musterbriefe verwendet oder deren Inhalte zumindest identisch übernommen werden. Besonders wichtig: In den Schreiben sollen die relevanten Paragrafen des Waffengesetzes und der Verwaltungsvorschriften künftig in Überschriften und Betreff deutlich benannt werden. So können Vereine und Schützen auf den ersten Blick erkennen, auf welcher rechtlichen Grundlage eine Anforderung beruht. Das Ministerium wird außerdem künftig frühzeitig in die Erstellung NRW-spezifischer entsprechender Musterschreiben eingebunden und diese werden vorab gegenüber den Schießsportverbänden kommuniziert.
Klare Absage an Berliner Gesetzesverschärfung
Ein besonders wichtiges Signal setzte Minister Reul beim Thema Gesetzesänderung: Das Land Berlin hatte im Juni einen Antrag in den Bundesrat eingebracht, der den unerlaubten Umgang mit halbautomatischen Kurzwaffen vom Vergehen zum Verbrechen hochstufen soll. Das bedeutet: Statt maximal drei Jahren drohen künftig ein bis fünf Jahre Freiheitsstrafe.
Grundsätzlich richtet sich diese Verschärfung gegen illegalen Waffenbesitz – ein Ziel, das auch die Sportschützenverbände unterstützen. Problematisch ist jedoch die konkrete Formulierung: Auch legale Waffenbesitzer könnten bei kleinen Ausstattungsfehlern ihrer Waffen plötzlich die Legalität verlieren.
Minister Reul machte deutlich: Nordrhein-Westfalen wird diesem Gesetzesvorstoß nicht zustimmen. Er begründete dies mit zwei Argumenten: Erstens müsse zunächst die derzeit laufende Evaluierung des Waffenrechts durch das Bundesinnenministerium abgewartet werden. Einzelne, vorschnelle Verschärfungen seien der falsche Weg. Zweitens brauche es eine klare Abgrenzung zwischen illegalem Waffenbesitz und Bagatellfehlern bei Legalwaffenbesitzern. Der Minister sicherte zu, sich für den Schutz rechtstreuer Sportschützen einzusetzen.
Mitwirkung bei bundesweiter Waffenrechtsevaluation
Bis zum Sommer plant das Bundesinnenministerium, einen umfassenden Fragenkatalog zur Evaluierung des Waffenrechts an die Verbände und Bundesländer in einem erneuten Beteiligungsverfahren zu versenden. Etwa zwei Monate Zeit sollen diese dann für ihre Stellungnahmen haben. Ziel ist es, verschiedene Perspektiven einzuholen und auf dieser Basis fundierte Änderungen zu erarbeiten.
Der Rheinische Schützenbund wird diese Möglichkeit nutzen, um über den Deutschen Schützenbund Inhalte in das Evaluierungsverfahren einzubringen. Das Ministerium signalisierte Offenheit für die Positionen der Sportschützen und betonte die Bedeutung einer sachlichen, breit abgestützten Diskussion – auch wenn andere Verbände teilweise sehr polarisiert argumentieren.
Fazit: Vertrauen durch Dialog
Das Gespräch zeigt: Konstruktiver Dialog zwischen Verbänden und Politik führt zu praxisnahen Lösungen. Die vereinbarten Maßnahmen – von Kulanzfristen über einheitliche Kommunikation bis zur Ablehnung unverhältnismäßiger Gesetzesverschärfungen – stärken die Rechtssicherheit für Sportschützen und Vereine. Entscheidend wird nun die konkrete Umsetzung in der Behördenpraxis sein.
Minister Reul und sein Team signalisierten die Bereitschaft zu regelmäßigem Austausch. Der Rheinische Schützenbund wird diesen Gesprächsfaden halten und die zugesagten Verbesserungen konsequent einfordern und begleiten. Die offenen Fragen sollen zeitnah geklärt werden – ein gutes Signal für eine Zusammenarbeit auf Augenhöhe.
Fotos: RSB