Direkter Draht ins Innenministerium – RSB stärkt Austausch mit Rheinland-Pfalz
Kurze Wege, feste Ansprechpartner und praxisnahe Lösungen: Der Rheinische Schützenbund hat seine Zusammenarbeit mit dem Innenministerium Rheinland-Pfalz weiter ausgebaut. Bei einem Gespräch mit Innenminister Achim Schwickert in Mainz standen vor allem das Waffenrecht sowie die Sicherheitsanforderungen bei Schützenfesten und anderen öffentlichen Veranstaltungen auf der Tagesordnung.
Am 16. Juli 2026 trafen sich RSB-Präsident Jürgen Treppmann und Geschäftsführer Uwe Pakendorf mit Innenminister Achim Schwickert und Vertretern seines Hauses. Im Mittelpunkt stand die Frage, wie der Austausch zwischen Ministerium und Schützenverband künftig noch direkter und verlässlicher gestaltet werden kann. Das Ergebnis kann sich sehen lassen: Künftig ist ein regelmäßiger Austausch mit dem Innenminister vorgesehen. Für konkrete Fachfragen steht dem RSB darüber hinaus ein direkter Kommunikationsweg über Dr. Stephan König, stellvertretender Leiter der Polizeiabteilung, zur Verfügung. Damit können Fragen aus der Vereinspraxis frühzeitig angesprochen und unmittelbar mit den zuständigen Stellen erörtert werden.
Von der Praxis für die Praxis
Ein direkter Draht zu den Behörden ist gerade für die Schützenvereine wertvoll. Denn viele Fragen entstehen nicht auf dem Papier, sondern bei der täglichen Vereinsarbeit: Welche Unterlagen sind bei einer Bedürfnisüberprüfung erforderlich? Welche Fristen sind angemessen? Was ist bei der Aufbewahrung von Waffen und Schlüsseln zu beachten? Und welche Sicherheitsmaßnahmen sind für ein Schützenfest tatsächlich notwendig? Genau diese praktischen Fragestellungen brachte der RSB in das Gespräch ein.
Bei den wiederkehrenden Bedürfnisüberprüfungen wurde insbesondere dafür geworben, Schützinnen und Schützen sowie Vereinen ausreichend lange und praxisgerechte Fristen für die Zusammenstellung und Einreichung der erforderlichen Unterlagen einzuräumen. Gerade Vereine benötigen für Nachweise und interne Abstimmungen häufig entsprechenden zeitlichen Vorlauf.
Auch die Waffenaufbewahrung und der Umgang mit Schlüsseln für Waffenschränke wurden angesprochen. Der RSB verwies dabei auf die in Nordrhein-Westfalen gefundene Vorgehensweise im Zusammenhang mit der Rechtsprechung des OVG Münster. Für Rheinland-Pfalz wurde eine praxisgerechte Übergangs- beziehungsweise Umsetzungsfrist bei festgestelltem Anpassungsbedarf angeregt.
Schützenfest geplant – aber wie?
Besonders viel Raum nahm ein Thema ein, das zahlreiche Vereine unmittelbar betrifft: die Sicherheitsanforderungen bei öffentlichen Veranstaltungen und Schützenfesten. Aus den Mitgliedsvereinen gibt es immer wieder Rückmeldungen zu Anforderungen bei der Organisation und Genehmigung von Veranstaltungen. Dabei stellt sich insbesondere die Frage, welche Sicherheitsvorkehrungen bei kleineren Veranstaltungen tatsächlich erforderlich sind.
Eine wichtige Orientierung bieten hier die vom Innenministerium Rheinland-Pfalz veröffentlichten Informationen zu öffentlichen Veranstaltungen unter freiem Himmel. Besonders relevant sind die „Auslegungshinweise zu § 26 POG“. Sie richten sich gerade auch auf kleinere Veranstaltungen unterhalb der Schwelle einer Großveranstaltung.
Die Hinweise beschäftigen sich unter anderem damit, wann ein Sicherheitskonzept erforderlich ist, und geben praktische Orientierung zu Themen wie:
- Zufahrtsschutz
- Ordnungsdienst
- Umgang mit Wetterereignissen
Für viele RSB-Vereine können diese Hinweise daher eine wertvolle Grundlage für die Vorbereitung ihrer Veranstaltungen und die Abstimmung mit den örtlich zuständigen Behörden sein.
Direkte Ansprechpartner
Mit der engeren Zusammenarbeit wurden zugleich konkrete Ansprechpartner im Ministerium benannt. Für rechtliche Fragen zur Sicherheit bei öffentlichen Veranstaltungen unter freiem Himmel steht Dr. Martina Baunack zur Verfügung. Ansprechpartnerin für Fragen zum Waffenrecht ist Christina Zeitz. Darüber hinaus besteht für den RSB weiterhin die Möglichkeit, sich unmittelbar an Dr. Stephan König zu wenden.
Damit ist ein wichtiger Schritt getan: Anliegen aus der Vereinspraxis können künftig auf direktem Weg an die zuständigen Stellen herangetragen werden.
Erfahrungen aus NRW fließen ein
Der RSB konnte bei dem Gespräch auch seine Erfahrungen aus der bereits etablierten Zusammenarbeit mit dem Innenministerium Nordrhein-Westfalen einbringen. Das dort praktizierte Verfahren eines unmittelbaren und lösungsorientierten Austauschs zwischen Verband und Ministerium wurde als positives Beispiel vorgestellt. Eine vergleichbare Form der Zusammenarbeit wurde auch für Rheinland-Pfalz positiv bewertet.
Für den Rheinischen Schützenbund ist dies ein wichtiger Baustein seiner Verbandsarbeit: Probleme sollen möglichst früh erkannt, gemeinsam erörtert und praktikable Lösungen gefunden werden.
Ein guter Anfang
Das Gespräch mit Innenminister Achim Schwickert hat damit mehr gebracht als einen allgemeinen Gedankenaustausch. Vereinbart wurden konkrete Kommunikationswege und ein regelmäßiger Dialog. Gerade bei Fragen des Waffenrechts und bei der Organisation öffentlicher Veranstaltungen können diese kurzen Wege für die Vereine von großem Nutzen sein.
Der Rheinische Schützenbund will diesen Dialog fortsetzen und die Erfahrungen und Anliegen seiner Mitgliedsvereine weiterhin unmittelbar einbringen. Das Treffen in Mainz bildet damit eine gute Grundlage für eine dauerhafte, vertrauensvolle und lösungsorientierte Zusammenarbeit zwischen dem RSB und dem Innenministerium Rheinland-Pfalz.
Info für die Vereine
Öffentliche Veranstaltungen in Rheinland-Pfalz
Das Innenministerium Rheinland-Pfalz stellt Informationen und Auslegungshinweise zu öffentlichen Veranstaltungen unter freiem Himmel zur Verfügung. Für Vereine besonders interessant sind die „Auslegungshinweise zu § 26 POG“, die sich unter anderem mit der Frage beschäftigen, wann bei kleineren Veranstaltungen ein Sicherheitskonzept erforderlich ist. Behandelt werden außerdem praktische Fragen wie Zufahrtsschutz, Ordnungsdienst und der Umgang mit Wetterereignissen.
Tipp: Vereine, die ein Schützenfest oder eine vergleichbare öffentliche Veranstaltung planen, sollten die Hinweise frühzeitig in ihre Veranstaltungsplanung einbeziehen und die erforderlichen Abstimmungen mit der örtlich zuständigen Behörde rechtzeitig vornehmen.
Fotos: RSB, MdL RLP / Werner-Hohensee